Musikunterricht und Musikschule in Corona Zeiten

Es ist für uns alle natürlich eine schwierige Zeit.

Für

  • Eltern
  • Lehrer
  • Schüler

Machen wir das Beste draus – auch im Unterricht beim Lux. Gerade in Coronazeiten ist es die Möglichkeit, seinem Ärger und seiner vielleicht vorhandenen Trauer über diesen Sch…. Zustand mit der Musik etwas zu entfliehen.

MÖGLICHKEIT 1 – Musik Einzelunterricht beim Lux in Backnang:

Hier die aktuelle Verordnung des Kultusministeriums Baden Württemberg vom 02.11.2020

Häufige Fragen und Antworten ab dem 2. November

Kultusministerium ANFANG//
Die folgenden Fragen und Antworten gelten nur für den Zeitraum ab dem 2. November bis einschließlich 30. November.
Neue Fragen- und Antwortblöcke werden sieben Tage lang nach ihrer Veröffentlichung mit drei Sternchen (***) markiert.
***Für welche Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen gilt die Verordnung?

Die Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen gilt nicht nur für alle vom Land Baden-Württemberg geförderten öffentlichen und privaten Musikschulen und Jugendkunstschulen, sondern für alle Musikschulen und Kunstschulen, d.h. auch für freie Musik- und Kunstschulen, private Musiklehrerinnen und Musiklehrer, private Kunstlehrerinnen und Kunstlehrer, soloselbstständige Musikpädagoginnen und Musikpädagogen und soloselbstständige Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen.

(Stand: 3. November 2020)
***Warum dürfen Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen auch im November geöffnet bleiben?

Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dienen der musisch-ästhetischen Bildung und Erziehung und zählen damit als Teil des für die Zukunft der Gesellschaft besonders bedeutsamen Bereichs „Schule und Bildung“. Ihr Betrieb ist auch in der gegenwärtigen Pandemielage weiterhin zulässig, sie können ihr wichtiges Angebot unter Einhaltung der bereits bekannten infektionsschützenden Vorgaben weitgehend aufrechterhalten.

(Stand: 16. November 2020)
***Gibt es eine Maskenpflicht wie an allgemein bildenden Schulen?

Eine solche Verpflichtung gibt es nicht. Wenn die Einhaltung des 1,5 Meter Mindestabstands nicht möglich sein sollte, empfehlen wir aber das Tragen einer nicht medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung.
(Stand: 3. November 2020)

Kultusministerium ENDE//

BEMERKUNG VON ANDI LUX: Natürlich gelten die Hygieneregeln. Beim Kommen und Gehen setzen Schüler und Lehrer eine Maske auf. Der Schüler desinfiziert sich vor und nach dem Unterricht. Instrumente werden nicht getauscht. Mindestabstand 2m. Regelmäßiges Lüften der Räume. Bei Grippe, Husten, Heiserkeit, Geschmacksveränderung, Bauchweh wird der Unterricht nicht vor Ort stattfinden, sondern fällt aus oder wird wie unter Möglichkeit 2 beschrieben stattfinden.

MÖGLICHKEIT 2 – Onlineunterricht und du/ Sie bist/ sind zu Hause:

  • Whats app
  • Zoom
  • Teams
  • FaceTime
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